Bei der Herstellung der kommerziellen mRNA-Impfstoffe wird bakterielle DNA als Matrize verwendet, die von der gebildeten mRNA wieder möglichst vollständig entfernt werden muss (Anm: In den Zulassungsstudien wurde ein mittels PCR hochrein hergestellter Impfstoff verwendet und geprüft, bei dem keine Gefahr der DNA-Verunreinigung besteht). Diese Aufreinigung ist ein nicht unproblematischer Vorgang, da die mRNA im Vergleich zur DNA sehr instabil ist und im Rahmen der Reinigungsprozesse zerstört werden kann, was die Intensität der Aufreinigung limitiert.
In den Chargenprüfungen im Rahmen der bedingten Zulassung wurde laut EMA-Protokollen zur Kontrolle der Covid-19-Impfstoffe auf DNA-Verunreinigungen qPCR verwendet, wodurch die tatsächlich vorhandene DNA-Menge massiv unterschätzt werden kann, da nur nach einem kleinen, definierten Bruchstück der DNA aus dem Herstellungsprozess gesucht wurde (kleiner 1% der Gesamtsequenz) und andere Sequenzen nicht erfasst werden. Die Gesamt-DNA-Menge, die in diesem Zusammenhang ausschlaggebend ist, wurde dann anhand mathematischer Extrapolationsmethoden aus den qPCR-Daten geschätzt, statt direkt gemessen (Anm: wie es auch möglich wäre). Diese Methode ist für eine genaue Quantifizierung daher nicht geeignet. In einer Mitteilung der deutschen Bundesregierung heißt es, dass außerhalb der einmaligen Chargenprüfungen durch den Hersteller (sic!), keine weiteren Prüfungen auf DNA-Verunreinigungen mehr erfolgen.
Im Labor Magdeburg wurde nach Veröffentlichung mehrerer Berichte über DNA-Verunreinigungen in den Pfizer-Impfstoffen der Gesamt-DNA-Gehalt in den fertigen Impfampullen mittels Fluoreszenz-Spektrometrie direkt gemessen und dabei massive Überschreitungen der Grenzwerte festgestellt. Warum diese Methode behördlicherseits nicht verwendet wurde (noch dazu, da es Warnungen über DNA-Verunreinigungen von mehreren unabhängigen Wissenschaftlern weltweit gab), muss abgeklärt werden. Die deutschen Behörden argumentierten auf eine Anfrage hin, dass diese Methode durch die Lipidnanopartikel im Impfstoff verfälscht werden könnte. Die mRNA der Impfstoffe – ebenfalls eine Nucleinsäure, für die die gleichen Einschränkungen gelten müsste – wird jedoch mit genau dieser Methode quantifiziert, was die behördliche Begründung unglaubwürdig erscheinen lässt (die Behauptung wurde in dieser Studie auch widerlegt).
Erschwerend kommt hinzu, dass sich die behördlichen Grenzwerte für DNA-Verunreinigungen in gentechnisch hergestellten Arzneimitteln auf nackte DNA beziehen, die im menschlichen Körper vom Immunsystem sehr rasch erkannt und abgebaut wird. Bei den mRNA-Impfstoff-Verunreinigungen handelt es sich jedoch um DNA, die in Lipidnanopartikel eingeschlossen ist und damit der Kontrolle des Immunsystems entgeht und direkt in unsere Zellen eingeschleust wird. Dadurch steigt die Gefahr eines Einbaues in unser Genom beträchtlich (Anm: Davor warnten sogar die Impfstoffhersteller und diverse Experten wie Antony Fauci in früheren Publikationen selbst; eine Abklärung wurde jedoch weder von den Herstellern noch von den Kontrollbehörden durchgeführt).