Die Prüfung von Atemschutzmasken erfolgt gemäß ÖNORM EN 149. „Die Normanforderungen wurden auf Empfehlung der Europäischen Kommission 2020/403 vom 13.3.2020 speziell für die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der medizinischen Fachkräfte wegen der COVID 19 Krise reduziert.“ Es erfolgt eine Sichtprüfung, eine Anlegeprüfung und eine Prüfung des Atemwiderstands, weiter werden der Durchlass des Filtermediums und wenn vorhanden das Ventil geprüft.
(Anm: Eine Prüfung auf inhalative Schadstoffe erfolgt nicht).
https://www.bev.gv.at/Presse/Aktuelles/Prüfstelle-für-CPA-Masken-(06.04.2020).html