Maske: Schutz oder Selbstgefährdung?

Zusammenstellung wissenschaftlicher Daten von DDr. Christian Fiala

Im Folgenden lesen Sie eine Zusammenfassung des 16-seitigen Dokuments. Der vollständige Text inklusive Quellenangaben steht hier als PDF zum Download:

Zusammenfassung

 
1. Wozu wird eine Maske in der Medizin verwendet

Lediglich in besonders sensiblen Bereichen, wie z.B. bei Operationen wird eine Maske getragen, um die Verunreinigung des sterilen Operationsgebietes mit Bakterien durch Tröpfchen zu verhindern. Folglich sind die Masken seitlich offen und niemals war es Ziel die Übertragung von Viren einer Atemwegserkrankung zu verhindern. Selbst diesen Zweck, Schutz des Operationsgebietes, kann die Maske nicht oder nur sehr begrenzt erfüllen, wie wissenschaftliche Studien zeigen.

2. Welche arbeitsschutzrechtlichen gesetzlichen Regelungen gibt es zum sicheren Tragen von Masken?

Seit langem ist anerkannt und arbeitsschutzrechtlich festgehalten, dass Masken das Atmen erschweren und deshalb insbesondere FFP2-Masken nur von Gesunden und nur für eine begrenzte Zeit (ca. 75 Minuten) getragen werden dürfen. Danach ist verpflichtend eine Pause von mindestens 30 Minuten einzuhalten.

3. Ist die Maske wirksam als Schutz vor der Übertragung eines viralen respiratorischen Infektes?

Die Datenlage war vor dem Auftreten von Corona eindeutig und wurde seither mehrfach bestätigt: eine Maske ist unwirksam als Schutz vor der Übertragung von Viren. Eine Maske schützt weder den Träger, noch sein Umfeld. Ganz im Gegenteil gibt es eindeutige Daten, die ein erhöhtes Risiko für Covid-19 Infektionen für den Träger einer Maske belegen. Insbesondere ist das Tragen einer Maske im Freien ohne jede medizinische Evidenz, da es dort wegen der sehr geringen Konzentration von Viren in der Luft nicht zu einer Übertragung kommt. Folglich überwiegt im Freien das Risiko, weshalb das Tragen einer Maske insbesondere dort als gesundheitliche Gefährdung einzustufen ist.

4. Hat die Maske negative Nebenwirkungen?

Eine Maske behindert die freie Atmung. Sie erhöht den Atemwiderstand, behindert das Ausatmen von Bakterien, Viren und Pilzen und führt zu einem feuchten Milieu unter der Maske. Anstatt Erreger auszuatmen und damit auszuscheiden, werden diese unter idealen feucht-warmen Brutbedingungen gesammelt und in konzentrierter Form wieder eingeatmet, was zu einem erhöhten Infektionsrisiko führt.

Der erhöhte Atemwiderstand führt aber auch zu einem Anstieg des CO2-Gehalts in der Einatemluft und folglich im Körper. Dies stellt ein Gesundheitsrisiko in vielen Organen dar. Insbesondere stellt der erhöhte CO2-Gehalt ein gesundheitliches Risiko für Kinder, Menschen mit Vorerkrankungen und Schwangere bzw. deren Fötus dar. Bei gesunden Erwachsenen wird das erhöhte CO2 durch eine erhöhte Atemfrequenz und Erweiterung der Bronchien ausgeglichen. Allerdings stellt auch dies eine Belastung für den Körper dar.

Ferner enthalten Masken chemische Stoffe, sowie Mikrofasern, die eingeatmet werden und in der Lunge nachgewiesen wurden.

Das Tragen einer Maske ist folglich mit zahlreichen gesundheitlichen Risiken in unterschiedlichen Organen behaftet. Viele Nebenwirkungen werden erst in Studien beschrieben oder weiter untersucht. Deshalb ist das derzeitige Wissen über gesundheitliche Risiken des Maskentragens lediglich als vorläufig und unvollständig anzusehen. Aus medizinischer Sicht handelt es sich bei dem massenhaften Maskentragen um ein großes Experiment, welches ohne ausreichende Voruntersuchungen begonnen wurde und einen unbekannten Ausgang hat.

5. Aufgabe der Ärzte: Maskenbefreiung oder Maskentauglichkeit?

Eine wissenschaftlich-medizinische Nutzen-Risiko-Abwägung zeigt eindeutig, dass das Tragen einer Maske im täglichen Leben mit deutlich mehr Risiken behaftet ist, als möglichem Nutzen, insbesondere für Kinder, Menschen mit Vorerkrankungen sowie Schwangere. Ferner ist die Nutzen-Risiko-Abwägung einer Maske eindeutig negativ in Lebenssituationen mit einem geringen Infektionsrisiko, wie das 2-jährige Contact-Tracing der Regierung gezeigt hat. Es ist deshalb aus gesundheitlichen Gründen ganz grundsätzlich vom Tragen einer Maske abzuraten. Dies gilt für gesunde Menschen, aber umso mehr für Menschen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, sowie im Freien. Aufgrund des inhärenten Risikos bei fehlendem Benefit des Maskentragens gilt ganz grundsätzlich für jeden eine Maskenbefreiung aus medizinischen Gründen. Allerdings sollten Menschen, die eine Maske tragen möchten oder müssen, vorab eine ärztliche Unbedenklichkeitsbestätigung einholen, um festzustellen, ob eine Maske unter Wahrung der maximalen Tragedauer und notwendiger Erholungsphasen ohne große oder bleibende gesundheitliche Schäden getragen werden kann. Ferner ist eine Einschulung in die korrekte Handhabung unverzichtbar. Vergleichbar mit anderen Risikosituationen wie Tauchen, Reisen in große Höhen, Fallschirmspringen etc, wo auch niemand eine Freistellung benötigt, sondern vielmehr eine gesundheitliche Tauglichkeitsbescheinigung eingeholt werden sollte, bzw. teilweise sogar gesetzlich vorgeschrieben ist, ebenso wie eine genaue Einschulung.

6. Haftungsfrage bei Vorschriften zum Maskentragen

Angesichts der deutlich negativen Nutzen-Risiko-Abwägung des Tragens einer Maske stellt sich die Frage der Haftung, falls es bei dem Träger zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommt. Da ein Nutzen aufgrund der vorliegenden wissenschaftlichen Daten nicht nachweisbar ist, ist eine Vorschrift zum Tragen einer Maske als Körperverletzung (mit Vorsatz?) zu werten und die Träger bei (erwartbarem) Auftreten von Nebenwirkungen entsprechend zu entschädigen.

Schlussfolgerung:

Die wissenschaftlich-medizinischen Daten zur Unwirksamkeit der Maske als Infektionsschutz, insbesondere im täglichen Leben und ganz besonders im Freien, sowie der Gefährdung der Gesundheit auf vielen Ebenen sind erdrückend und eindeutig. Es stellt sich deshalb die Frage, wieso das häufige und teilweise sogar verpflichtende Tragen einer Maske überhaupt um sich greifen konnte und von vielen Institutionen unterstützt wird. Ein solches fehlgeleitetes Verhalten, welches in offensichtlichem Widerspruch zu den wissenschaftlichen Fakten steht, war nur im Rahmen einer angstbesetzten Politik möglich, wie wir sie seit Anfang 2020 erlebt haben.

Es ist deshalb eine rasche Rückkehr zu vernunftbasiertem, nüchternem Abwägen wissenschaftlicher Evidenz als Entscheidungsgrundlage von Politik und Justiz zu fordern.