Untersuchung von 2 schwangeren Frauen, die kurz vor der Geburt einen mRNA-Impfstoff erhielten (Patientin 1 zwei Tage vor einem Kaiserschnitt, Patientin 2 zehn Tage vor einer vaginalen Geburt). Nach der Geburt wurden Plazentaproben untersucht. Bei beiden Patientinnen war mRNA in der Plazenta nachweisbar (in größerer Menge bei Patientin 1; mit einer Integrität von 23 bzw. 42%), bei Patientin 2 auch Spike-Protein was zeigt, dass der Impfstoff bioaktiv ist. Bei Patientin 1 fand sich mRNA auch im Nabelschnurblut (mit einer Integrität von 13%), das bei Patientin 1 leider nicht untersucht wurde.
(Anm: In der Conclusio steht der denkwürdige Satz: „Obwohl die Einführung von mRNA in den Fötus möglicherweise plausible Risiken birgt, kann sie auch biologisch plausible Vorteile haben.“ Bei ethischer Herangehensweise müssten diese Nutzen-Risiko-Studien zwingend vor Verabreichung von Arzneimitteln in der Schwangerschaft erfolgen, was bei diesen Impfstoffen bis Stand Februar 2024 noch immer nicht erfolgt ist. Jedoch scheinen diese medizinischen Experimente an Schwangeren weder die Zulassungs- und Kontrollbehörden noch die Autoren zu stören).