Die intravenös verabreichte S1-Untereinheit des Spike-Proteins von SARS-CoV2 kann in Tierversuchen die Blut-Hirn-Schranke problemlos überwinden und ins Gewebe aller Gehirnregionen eindringen (außerdem in Leber-, Lungen-, Nieren- und Milzgewebe). Das kann zu Entzündungen und neurologischen Beeinträchtigungen führen. Durch Zugabe eines Lipopolysaccharides konnte die Aufnahme ins Gehirn noch erhöht werden (Anm: durch die dadurch induzierte Entzündung mit Störung der Barrierefunktion der Blut-Hirnschranke. In diesem Zusammenhang sei an die stark entzündungsfördernde Wirkung der Lipidnanopartikel der SARS-CoV2-mRNA-Impfstoffe erinnert). Lipopolysaccharide erhöhten auch die S1-Aufnahme in die Lunge.
Bei intranasaler Verabreichung der S1-Untereinheit zeigte sich eine ca. 10-mal geringere Aufnahme ins Gehirn (Anm: In dieser Studie wurde die S1-Untereinheit jedoch „nackt“ verabreicht. Lipidnanopartikel sind sehr effiziente Transportvehikel, um beispielsweise Arzneimittel ins Gehirn zu bringen).
Für den Spike-Nachweis markierten die Autoren das Spike-Protein mit radioaktivem Jod. Sie beschrieben, dass 30 Minuten nach der intravenösen Injektion von Jod-S1 die Radioaktivität im Gehirn größtenteils abgebaut war. Dabei ist jedoch unklar, ob das Spike-Protein selbst nach dieser Zeit abgebaut war, oder einfach die Jod-Markierung abgespalten worden war und das Spike-Protein mit den verwendeten Methoden nicht mehr nachweisbar war (Anm: zur Messung der Spike-Verweildauer im Gehirn sind dringend weitere Untersuchungen erforderlich).
(Anm: Obwohl für die SARS-CoV2-Impfstoffe ausgerechnet das Spike-Protein als Impf-Antigen ausgewählt wurde, erwähnen die Autoren die Gefahr, dass auch das „Impf-Spike“ ins Gehirn gelangen könnte, mit keinem Wort. Laut Impfstoff-Herstellern dürfte keine Aufspaltung des Spike-Proteins im Körper stattfinden – dies sollte durch ein spezielles „Schloss“, das P2-Lock, verhindert werden. Der Mechanismus schient jedoch nicht wie beabsichtigt zu funktionieren. In einer Studie wurde bei 11 von 13 untersuchten Probanden freies S1 im Blut nach Impfung nachgewiesen.)