Es ist bekannt, dass Covid-19-Impfstoffe zu einer Hyperstimulation des Immunsystems mit massiver Freisetzung entzündungsfördernder Zytokine und damit einhergehend zu Lymphknotenschwellungen (mit übersteigerter und anhaltender Keimzentrums-Stimulation) führen können. Die bekannte entzündungsfördernde Wirkung der Lipidnanopartikel verstärkt die Immunantwort zusätzlich (Adjuvantien-Funktion). Die meisten dieser Lymphadenopathien verlaufen gutartig, es werden jedoch auch zunehmend maligne Entartungen beschrieben wie in den folgenden 2 Fällen:
1) Eine 48-jährige Frau entwickelte 48 Stunden nach der 1. Pfizer-Dosis 2 deutlich tastbare Knoten in den Achselhöhlen. 7 Tage später trat ein weiterer Knoten an der rechten Halsseite auf. In der Durchuntersuchung fanden sich auch multiple vergrößerte Lymphknoten um die Aorta. Nach Biopsie wurde die Diagnose Non Hodgkin Lymphom (B-Zell-Lymphom) Stadium III gestellt (Anm: wie lange nach Impfung die weiteren Untersuchungen erfolgten, ist nicht beschrieben). Sie hatte keine Risikofaktoren.
2) Ein 75-jähriger Mann bemerkte 24 Stunden nach der 1. Moderna-Dosis Schwellungen in den Achselhöhlen. Nach der 2.Dosis nahmen die Schwellungen an Größe zu und breiteten sich auf die Halsregion aus. Etwa 3 Monte nach Symptombeginn suchte der Patient aufgrund der anhaltenden Schwellungen eine Ambulanz auf. Es wurde eine chronisch lymphatische Leukämie diagnostiziert. Auch dieser Patient hatte keine Risikofaktoren. Eine Kombinations-Chemotherapie zeigte initial ein gutes Ansprechen. Wenige Wochen später kam es jedoch zu einem Rezidiv. Eine Therapieumstellung (auf Ibrutinib und Venetoclax) führte auch nur zu einem ungenügenden Erfolg. Der weitere Verlauf ist nicht beschrieben.
In der Diskussion werden weitere Studien zu Lymphomen nach SARS-CoV2-Impfung angeführt.
Laut Autoren sollte vor allem bei Patienten mit lymphatischen Malignomen eine sorgfältige SARS-CoV2-Impfanamnese erhoben werden. Der zeitliche Zusammenhang sowie die Überstimulation des Immunsystems als möglicher Auslösemechanismus machen eine weitere Abklärung bezüglich eines Kausalzusammenhanges erforderlich.