Erfahrungsgemäß wird versucht die betroffenen Ärzte schnell abzuurteilen. Es empfiehlt sich daher jedenfalls einen Rechtsanwalt beizuziehen und die Chance zu einer Stellungnahme vorab und im Verfahren selbst zu nutzen. Darüber hinaus ist es gestattet, dass drei Vertrauenspersonen an den Verfahren teilnehmen. Aber auch das ist keine Garantie für ein ordentliches Verfahren. Sollte man als Betroffener das Gefühl gehabt haben, nicht ausreichend Gehör gefunden zu haben sollte unbedingt eine Beschwerde an das entsprechende Landesverwaltungsgericht erhoben werden.