Freiheit: Grundstein für eine gesunde Zukunft

Auch wenn der Begriff der Freiheit nun oft als „Egoismus” umgedeutet und in der rechten Ecke verortet wird, bleibt sie ein wertvolles Gut, für das Menschen rund um die Welt immer schon auf die Straße gegangen und sogar ihr Leben gelassen haben. Nicht umsonst gehört Freiheit zu den grundsätzlichen Menschenrechten, die sich nicht durch Gesetze und Verordnungen einfach außer Kraft setzen lassen: Sie ist nicht nur ein Bestandteil eines erfüllten Lebens, sondern auch eine wesentliche Voraussetzung für unsere Gesundheit.
Von Sigrun Saunderson

Meine Freiheit endet dort, wo die des Anderen beginnt.“ – „Und meine Freiheit endet nicht dort, wo deine Angst beginnt.“

Diese beiden Positionen scheinen einander in der Diskussion um den Freiheitsbegriff diametral gegenüber zu stehen. Und beide Seiten haben natürlich Recht. Denn die absolute Freiheit von allen Verpflichtungen und Rücksichten kann es nicht geben, ohne dabei Rechte anderer zu verletzen. Genauso wie umgekehrt niemand die Freiheit anderer einschränken darf, nur weil er eventuell von einer persönlichen Angst getrieben ist. Es braucht ein gesellschaftliches Übereinkommen, das die Parameter festlegt. Dieses Übereinkommen gibt es bereits seit 1948: die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Freiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht

Freiheit ist offensichtlich so zentral für das menschenwürdige Leben, dass sie gleich im Artikel 1 der Menschenrechtskonvention gewürdigt wird:

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“

Die Menschenrechte sind Basis der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die wiederum in acht Artikeln das Prinzip Freiheit enthält. Darunter das generelle Recht auf Leben und Freiheit, auf Freiheitssphäre des Einzelnen, Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, Meinungs- und Informationsfreiheit sowie die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und die Freiheit des Kulturlebens. Die EU-Grundrechts-Charta steht in Österreich im Verfassungsrang. Freiheit ist daher als Menschenrecht auch in der österreichischen Verfassung fest verankert.

Pandemie lässt Menschenrechte vergessen?

Trotzdem erfuhren wir während der Corona-Pandemie eine deutliche Einschränkung gleich mehrerer dieser Freiheitsrechte: Maßnahmen wie Ausgangs- und Reisebeschränkungen, eingeschränkte Besuchsrechte in Spitälern und Heimen, Maskenpflicht und Grüner Pass waren kaum sachlich gerechtfertigt. Die geplante Impfpflicht stellte einen direkten Angriff auf gleich mehrere Freiheitsrechte dar.

Bemerkenswert – und bis jetzt erhalten geblieben – ist die Verengung des öffentlichen Diskurses. Dabei handelt es sich um eine besonders perfide Einschränkung der Meinungs- und Redefreiheit, weil sie nicht eindeutig nachweisbar und damit auch nicht verfassungswidrig ist: Nur wer betroffen ist, nimmt die Einschränkung überhaupt wahr. Auch wenn in Österreich meist keine Gefängnisstrafe droht, ist es doch zum unausgesprochenen Gesetz geworden, bestimmte Dinge nicht mehr sagen zu dürfen. Sowohl im wissenschaftlichen Diskurs als auch für JournalistInnen und im Privatleben drohen Ausgrenzung und das „rechte Eck“, sobald man das offiziell kolportierte Narrativ in Frage stellt. In vielen Fällen ist auch der Verlust des Arbeitsplatzes damit verbunden. Redefreiheit? – Wenn solche Konsequenzen drohen, wohl kaum.

Grund- und Menschenrechte sind für Krisenzeiten gemacht

In einer Krise ist es oft schwierig, die richtige Entscheidung zu treffen, und das schnelle „Drüberfahren“ kann leicht zum einfachen Ausweg für eine Regierung werden. Doch genau für solche Situationen sind übergeordnete Rechtsgrundlagen wie Verfassung und Menschenrechte geschaffen. Sie bilden den Rahmen, innerhalb dessen auch neue Gesetze und Verordnungen bleiben müssen. Darf eine Regierung diese verfassungsmäßig garantierten Freiheitsrechte der Bürger trotzdem vorübergehend einschränken? Ja, sie darf. Allerdings nur dann, wenn die Maßnahme geeignet, erforderlich und verhältnismäßig ist. Sobald diese Bedingungen nicht (mehr) zutreffen, muss der Originalzustand wiederhergestellt werden.

Am Beispiel COVID-19-Impfpflicht: Ein medizinischer Eingriff gegen den eigenen Willen verstößt unter anderem gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit, auch dann, wenn er vom Staat verordnet wurde (Artikel 3 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union https://fra.europa.eu/de/eu-charter/article/3-recht-auf-unversehrtheit). Schon vor Inkrafttreten des Impfpflichtgesetzes war abzusehen, dass eine generell verordnete Impfpflicht weder geeignet noch verhältnismäßig (https://www.gesundheit-oesterreich.at/impfpflicht-nicht-gerechtfertigt/), also verfassungsrechtlich zumindest fragwürdig war. Das Gesetz wurde zunächst ausgesetzt und schließlich aufgehoben. Nicht zuletzt aufgrund des großen Widerstands in der Bevölkerung. Dennoch hat diese Maßnahme noch viele Menschen in eine Impfung gedrängt, die sie andernfalls wahrscheinlich nicht in Anspruch genommen hätten.

Wer in Corona-Zeiten unsere Freiheitsrechte in Gefahr sah, war also zurecht besorgt.

Gesundheit braucht Freiheit

Eines geht jedenfalls gar nicht: Die Freiheit als grundsätzlichen Wert abzuschaffen. Denn wie jedes Lebewesen braucht der Mensch einen Freiraum, um sich entfalten zu können. Diese persönliche Entfaltungsfreiheit ist eine wesentliche Voraussetzung nicht nur für ein erfülltes, sondern auch für ein gesundes Leben. Wird sie zu sehr eingeschränkt – zum Beispiel durch tief in Persönlichkeitsrechte eingreifende Vorschriften – wird sich das auf lange Sicht negativ auf die Gesundheit der Menschen und der gesamten Gesellschaft auswirken.

Das ist übrigens keine neue Erkenntnis. Schon im 18. Jahrhundert schrieb Rudolf Virchow, Begründer der modernen Medizin:

„Bildung, Wohlstand und Freiheit sind die einzigen Garantien für eine dauerhafte Volksgesundheit.“ (Rudolf Virchow, Arzt und Anthropologe)

Bürger können ihre Rechte gegen den Staat durchsetzen

Gut zu wissen: Staatsbürger eines Rechtsstaats sind verfassungswidrigen Gesetzen und Verordnungen nicht hilflos ausgeliefert. Sie können Einspruch erheben und sich juristische Unterstützung – auch gegen den Staat – holen. Ausführliche Rechtsinformationen sowie anwaltliche Hilfe gibt es zum Beispiel bei den Rechtsanwälten für Grundrechte: https://www.afa-zone.at/