Schulbeginn 2022 und Corona
So können Eltern ihre Kinder vor schädlichen Maßnahmen schützen
Der nächste Schulbeginn steht vor der Tür und neuerliche Pandemiemaßnahmen werden bereits geplant.
Damit die Kinder nicht wieder als „Pandemietreiber“ zum Maskentragen und Testen gezwungen werden, müssen Eltern jetzt Klartext reden.
Mit einer Widerrufserklärung können Eltern ihr Einverständnis zu den Schultests zurücknehmen und auch alle weiteren Corona-Maßnahmen in der Schule ablehnen. Und zwar gut begründet: Das Dokument enthält eine ausführliche Linkliste zu Studien, die sowohl Unwirksamkeit als auch Schädlichkeit der Maßnahmen in den Schulen belegen.
Hier können Sie den Widerruf herunterladen.
Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an 3 Adressen schicken (am besten per Post und eingeschrieben):
- an das Bildungsministerium,
- die zuständige Bildungsdirektion des jeweiligen Bundeslandes,
- die Schuldirektion.
Bitte teilen Sie diese Information in Ihrem Freundeskreis und Ihrem Netzwerk!
Adressen der Bildungsdirektion des jeweiligen Bundeslandes:
Bildungsdirektion für Burgenland
z.Hd. Hrn. Mag. Heinz Josef Zitz, Kernausteig 3, 7000 Eisenstadt
Bildungsdirektion für Kärnten
z.Hd. Fr. Mag. Isabella Penz, 10.-Oktober-Str. 24, 9020 Klagenfurt
Bildungsdirektion für Niederösterreich
z.Hd. Hrn. Mag. Johann Heuras, Rennbahnstraße 29, 3109 St. Pölten
Bildungsdirektion für Oberösterreich
z.Hd. Hrn. Mag. Dr. Alfred Klampfer, Sonnensteinstraße 20, 4040 Linz
Bildungsdirektion für Salzburg
z.Hd. Hrn. Dipl.-Päd. Rudolf Mair, Mozartplatz 10, 5020 Salzburg
Bildungsdirektion für Steiermark
z.Hd. Fr. Elisabeth Meixner, Körblergasse 23, 8011 Graz
Bildungsdirektion für Tirol
z.Hd. Hrn. Dr. Paul Gappmaier, Heiliggeiststr. 7, 6020 Innsbruck
Bildungsdirektion für Vorarlberg
z.Hd. Fr. Mag. Dr. Evelyn Marte-Stefani, Bahnhofsstraße 12, 6900 Bregenz
Bildungsdirektion für Wien
z.Hd. Hrn. Mag. Heinrich Himmer, Wipplinger Straße 28, 1010 Wien