Ärztekammerwahl 2022
Die Ärztekammer steht wie alle Kammern in Österreich im Verfassungsrang. Wer hier etwas verändern will, muss daher hinein und mitreden. Die aktuellen Wahlen bieten Gelegenheit dazu.
Über Aufbau der Ärztekammern, Ablauf der Wahlen und Wissenswertes für Mandatare.
Wie ist die Ärztekammer aufgebaut?
Im Gegensatz zu anderen Kammern sind die Landesärztekammern die höchste Instanz, die Österreichische Ärztekammer ist hingegen nur eine Art Dachverband, der prinzipiell nicht in die Landeskammern hineinregieren kann. Diese setzen sich zusammen aus:- Kurie der niedergelassenen Ärzte und
- Kurie der angestellten Ärzte
Fraktionen
Will eine Fraktion für alle Ärzte wählbar sein, dann benötigt sie auch ausreichend Kandidaten und Unterstützungserklärungen aus allen Wahlkörpern. Wie hoch die Zahl der Mandatare in den einzelnen Landesärztekammern ist und wie viele Unterstützungserklärungen eine Fraktion braucht, um auf den Wahlzettel zu kommen, lässt sich in der jeweiligen Kammer erfragen.
Unterstützungserklärungen
Von einer wahlberechtigten Person kann nur eine Unterstützungserklärung abgegeben werden, ansonsten werden alle von dieser wahlberechtigten Person abgegebenen Unterstützungserklärungen als ungültig ausgeschieden. Darüber hinaus ist eine Unterstützungserklärung ungültig, wenn die eigenhändige Unterschrift der unterstützenden Person fehlt oder die unterstützende Person nicht über die erforderliche Wahlberechtigung verfügt.
So läuft die Ärztekammerwahl ab
Die Wahl zu den Kammern muss öffentlich kundgemacht werden. Je nach Wahltermin errechnen sich Fristen, die unbedingt einzuhalten sind:
- Stichtag für die Wählerevidenz: Das ist jener Tag, an dem der Wahlberechtigte als Mitglied in der jeweiligen Ärztekammer gemeldet ist.
- Stichtag, wann die Wahllisten (jene der Unterstützungserklärungen und jene der Kandidaten nach Wahlkörpern getrennt) abgegeben werden müssen.
Nach der Wahl
Die erste Sitzung nach der Wahl ist die konstituierende Sitzung, bei der alle Kammerräte (= Mandatare) zusammentreffen und die Funktionen durch Abstimmung besetzen. Das ist die erste Vollversammlung! In dieser konstituierenden Vollversammlung werden Präsidenten und Vizepräsidenten gewählt. Dazu auch diverse Gremien (z.B. Verwaltungsausschuss), deren Mitglieder von der Vollversammlung zu bestimmen sind. Wer hier nicht anwesend ist, kann auch nicht mitbestimmen. Eine Teilnahme über Videolink berechtigt nicht zur Abstimmung. Gleich im Anschluss an diese konstituierende Vollversammlung trennen sich die Mandatare zu ihrer ersten Kuriensitzung. Dabei werden dort die jeweiligen Kurienobleute samt Stellvertretern gewählt. Damit eine Fraktion in der Kammerarbeit schlagkräftig sein kann, sollte sie möglichst in beiden Kurien und in allen Wahlkörpern antreten. Denn die Zahl der von den Fraktionen zu entsendenden Mitglieder hängt von der Kopfzahl in der Vollversammlung ab. Je mehr Mandate man dort hat, desto mehr Leute kann man in die Gremien entsenden.
Das bedeutet auch: Zwei kleine Fraktionen bewirken weniger als eine große Fraktion.
Tipps für neue Fraktionen
- Paralleles Antreten mehrerer gleichartiger Gruppierungen vermeiden
- Gemeinsam mit Gleichgesinnten antreten, die schon als Mandatare in der Kammer sitzen. Sie kennen sich bereits aus und können Neulinge durch den Dschungel in der Detailarbeit führen.
Aufwand und Entschädigung der Mandatare
Ein Mandatar muss mit einem zeitlichen Aufwand von mindestens 4 bis 5 Kuriensitzungen pro Jahr sowie 2 Vollversammlungen rechnen. Zusätzlich können auch außerordentliche Sitzungen einberufen werden. Wer sich stärker persönlich engagieren will, kann unter Umständen in verschiedenen Gremien mitmischen. Die Mandatare erhalten eine Aufwandsentschädigung pro angefangener Stunde sowie Kilometergeld. Deren Höhe beschließt die Vollversammlung in ihrer Satzung. Präsidenten, Kurienobleute, deren Stellvertreter und andere wichtige Funktionen werden auch mit Gehältern von bis zu mehreren tausend Euro pro Monat abgegolten. Für weitere Fragen rund um die Ärztekammerwahl steht Dr. Michael Stelzl gerne zur Verfügung: dr.stelzl@gmx.at