Nachricht von Dr. Felix Badelt und Dr. Elisabeth Lazcano
Am 19.3 2022 finden voraussichtlich wieder Ärztekammerwahlen in Wien statt, die Wahlen der anderen Landesärztekammern Österreichs erfolgen dann wahrscheinlich bis Ende April 2022.
Nur alle 5 Jahre bietet sich für uns ganzheitsmedizinisch bzw. komplementärmedizinisch orientierten Ärztinnen die Chance, in unserer eigenen Standesvertretung gebührend Platz und Gehör zu finden, unsere Standpunkte zu vertreten und teilweise sogar vorhandener Missgunst entgegenzutreten.
Deshalb plädiert auch der Dachverband Österreichischer Ärzte für Ganzheitsmedizin mit seinen ärztlichen Gesellschaften für eine eigene wahlwerbende Liste welche als Liste „Integrative Medizin (LIM)“ zunächst in Wien, und dann in ganz Österreich antreten soll.
Unserer Ziele und Unterstützungserklärungen werden als eigene Anhänge beigefügt.
Wenn die mitgliedstärksten komplementärmedizinischen Gesellschaften und ihre Diplominhaber gemeinsam auftreten (das sind derzeit Akupunkteure, Homöopathen – vereint mit Neuraltherapeuten, TCM Ärztinnen und anderen kleineren Gesellschaften), unterstützt durch GAMED, möglichst auch von vielen PsyII Absolventen, dann könnten wir eine beachtliche Zahl von Mandaten erringen – wobei für 1 Mandat – je nach Wahlbeteiligung meist 60 – 70 Wählerstimmen erforderlich sind, bei sehr geringer Wahlbeteiligung (meist bei Turnusärzten) können sogar 30 Stimmen für ein Mandat genügen.
Es können Kandidaten in einem von 4 möglichen Wahlkörpern antreten:
- Turnusärzte (bzw. in Fachausbildung stehende Spitalsärzte)
- berufsberechtigte angestellte Ärzt:innen
- niedergelassene Allgemeinärzt:innen
- niedergelassene Fachärzt:innen
In Wien wurden 2017 insgesamt 90 Mandate vergeben (siehe Anhang Wahlergebnis 2017) Voraussetzungen sind:
- ordentliche Kammermitgliedschaft (somit meist keine Pensionist:innen, außer Wohnsitzärzte), mit Ärztelisteneintrag (Stichtag 11.1. 2022)
- approbierter Arzt, Ärztin mit Berufssitz in Wien
- bei Wohnsitzärzten approbierter Arzt (Ärztin) mit Wohnsitz in Wien
- Angestellte Ärzte mit eigener Praxis können nur für einen Wahlkörper nominiert werden
(p. Anm: ein gültiger Corona – Impfnachweis wird wohl auch 2022 zum Betreten der Ärztekammern erforderlich sein)
Wer würde sich als Kandidat(In) für einen Listenplatz zur Verfügung zu stellen?
Bei welchem Wahlkörper?
In welchem Bundesland?
Bitte um dabei Angabe von
- Namen
- Fachbereich(e)
- Berufssitz (Bundesland) bzw. Wohnadresse
- Mail Adresse
- möglichst Tel Nr.
- komplementärmedizinische Zusatzausbildung (Diplom?)
Interessierte Kandidatinnen mögen sich bei Dr. Elisabeth Lazcano oder bei Dr. Felix Badelt telefonisch oder per Email melden.
Wir freuen uns über Meldungen aus ganz Österreich!
Vielen Dank an alle, die mithelfen bzw. sich für eine Kandidatur zur Verfügung stellen
Wichtig – Unterstützungserklärung
Von einer wahlberechtigten Person kann nur eine Unterstützungserklärung abgegeben werden, widrigenfalls alle von dieser wahlberechtigten Person abgegebenen Unterstützungserklärungen vom (von der) Vorsitzenden der Wahlkommission als ungültig auszuscheiden sind. Darüber hinaus ist eine Unterstützungserklärung ungültig, wenn die eigenhändige Unterschrift der unterstützenden Person fehlt oder die unterstützende Person nicht über die erforderliche Wahlberechtigung verfügt.
Dr. Felix Badelt
Arzt für Allgemeinmedizin
Lascygasse 20/7, A-1170 Wien
Akupunktur, Homöopathie, PSYII,
psy.feba@gmx.at
Tel. 0699 8190 8105
Dr. Elisabeth Lazcano
FÄ f. Psychiatrie, Ärztin f. Allgemeinmedizin
Kaiserstr.91-2-23; A-1070 Wien
Homöopathie, PSYII, Systemische Psychotherapie
praxis@dr-lazcano.at
Tel: 0699 1924 4148
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