Sönnichsen fordert Richtigstellung von österreichischen Medien

Offener Brief von Dr. Andreas Sönnichsen an die österreichischen Redaktionen anlässlich der rufschädigenden Berichterstattung nach seinem Freispruch am 9.2.2023

Salzburg, 16. 2. 2023

Sehr geehrte Frau Chefredakteurin, sehr geehrter Herr Chefredakteur,

vielen Dank für die Berichterstattung über meinen Freispruch vor dem Salzburger Bezirksgericht vom 9.2.2023 sowie über die Berufungsabsicht der Salzburger Staatsanwaltschaft vom 13.2.2023.

Ich frage mich allerdings, warum hier keine neutrale Berichterstattung erfolgte, sondern eine für mich rufschädigende. So schreiben Sie alle – offenbar schreibt hier einheitlich einer vom anderen ab, ohne zu hinterfragen, ob die Aussage korrekt ist:

„Sönnichsen hatte in der Öffentlichkeit mehrmals die Corona-Maßnahmen der Regierung und die Covid-19-Impfungen scharf mit wissenschaftlich widerlegten Behauptungen kritisiert.“

Sie behaupten also pauschal diskreditierend, dass meine Aussagen zu den Corona-Maßnahmen generell wissenschaftlich widerlegt wurden. Diese Behauptung ist geeignet, meinen Ruf als Wissenschaftler und Arzt zu beschädigen. Zum einen stellt sich natürlich die Frage, welche konkreten Behauptungen meinerseits Sie überhaupt meinen, denn ohne konkreten Hinweis fragt man sich, was denn wohl von mir behauptet wurde und wer die Behauptung wie widerlegt hat. Zum anderen fragt man sich, woher Sie denn eigentlich wissen, dass meine Behauptungen widerlegt wurden. Sie selbst sind doch gar keine Wissenschaftler, und ein wissenschaftlicher Diskurs zwischen Corona-Maßnahmen-Befürwortern und -Kritikern wurde leider, entgegen den Gepflogenheiten seriöser Wissenschaft, in den vergangenen drei Jahren nicht nur unterbunden, sondern sogar mit Disziplinarstrafen, Entlassungen und Strafverfahren geahndet.

Wie steht es um Ihre Berufsethik? Im Ehrenkodex für die österreichische Presse (https://www.presserat.at/show_content.php?sid=3&reload=1) steht unter Absatz 2.3:

„Beschuldigungen dürfen nicht erhoben werden, ohne dass nachweislich wenigstens versucht worden ist, eine Stellungnahme der beschuldigten Person(en) oder Institution(en) einzuholen. Handelt es sich um die Wiedergabe einer öffentlich erhobenen Beschuldigung, ist dies deutlich kenntlich zu machen.“

Ich kann mich nicht erinnern, dass Sie jemals bei mir um eine Stellungnahme zu den Beschuldigungen angesucht haben. Meine zahlreichen Leserbriefe auf Ihre unausgewogenen Artikel hin haben Sie konsequent ignoriert. Ich erhielt nicht einmal eine Antwort mit einer Begründung, warum mein Leserbrief nicht abgedruckt werden kann.

Stattdessen haben Sie mich – nicht in diesem aber in vielen vorangegangenen Berichten – immer wieder als Corona-Leugner und rechtsradikalen Schwurbler, der nur „Unsinn“ von sich gibt, diffamiert, ohne jemals meine Standpunkte anzuhören oder einen wissenschaftlichen Diskurs unter den Wissenschaftlern mit unterschiedlichen Auffassungen zu fordern. Was ist mit dem österreichischen Journalismus passiert?

Im STANDARD vom 9.2.2023 werden auch die Unterstellungen der MedUni Wien (die Sie alle im Jänner 2022 verbreitet haben, ohne dass ich angehört wurde) erneut aufgewärmt: „Die Medizinische Universität Wien, wo der Arzt ein Dienstverhältnis hatte, beendete daraufhin dieses, nachdem er zuvor mehrfach gegen hausinterne Corona-Regeln verstoßen und sich nicht an Dienstanweisungen gehalten haben soll.“ Woher wissen Sie das? Haben Sie jemals bei mir nachgefragt, was der wahre Kündigungsgrund der MedUni war? Haben Sie jemals berichtet, dass die MedUni mit dieser Kündigung ganz klar gegen Arbeitsrecht und Wissenschaftsfreiheit verstoßen hat? Haben Sie jemals nachgefragt, wie das arbeitsrechtliche Verfahren ausgegangen ist? Haben Sie jemals berichtet, dass ich kein einziges Mal gegen Dienstanweisungen und Corona-Regeln verstoßen habe, weder in Zusammenhang mit meinem Dienstverhältnis noch sonst irgendwann, und dass die MedUni diese Behauptungen auch vor Gericht nicht beweisen konnte?

Haben Sie mich jemals zu Wort kommen lassen und ausgewogen berichtet, wenn Aussage gegen Aussage stand?

Haben Sie jemals Ihre Falschaussagen gegen mich in veröffentlichten Richtigstellungen korrigiert und sich für Ihr Fehlverhalten entschuldigt?

Wann werden Sie zu einer ausgewogenen, fairen Berichterstattung zurückkehren? Letztendlich haben sich meine „Behauptungen“ weitestgehend bewahrheitet. Selbst der radikale deutsche Gesundheitsminister gibt mittlerweile zu, dass Schul- und Kitaschließungen unnötig waren und gesunde Kinder durch COVID so gut wie nicht betroffen sind. Ich habe bereits im März 2020 auf die fehlende wissenschaftliche Evidenz für Schulschließungen und die untergeordnete Rolle von Kindern für die Pandemie hingewiesen und wurde daraufhin von der Ärztekammer mit einem Disziplinarverfahren bedacht, das ich dann vor dem Landesverwaltungsgericht Wien gewonnen habe.  

Wann erfolgte Ihre ausgewogene, faire Berichterstattung hierüber?

Die Kollateralschäden der Coronamaßnahmen übersteigen ihren Nutzen bei Weitem. Das ist inzwischen in vielen Ländern bekannt. Nur in Österreich hält man dank der hartnäckigen Realitätsverweigerung der Medien, der Politiker und der erwählten „Experten“ stur am Narrativ von der „Killerseuche“ fest, die nur durch radikale Maßnahmen und eine potenziell tödliche „Impfung“ besiegt werden kann.

Die von mir vorhergesehenen Schäden durch die COVID-Impfungen treten langsam so deutlich zutage, dass sie auch von Ihnen nicht mehr geleugnet werden können. Der Deutsche Bundestag hat gerade einen „Post-Vac-Gipfel“ einberufen, weil das Gesundheitssystem der hohen Anzahl an Impfopfern nicht mehr gerecht werden kann. Insgesamt blicken wir auf drei Jahre katastrophales Krisenmanagement zurück, das zu mehr Übersterblichkeit geführt hat als das Virus selbst. Zu diesem wissenschaftsleugnenden und realitätsfernen Krisenmanagement haben Sie durch Ihre einseitige Berichterstattung, durch Panikmache und durch Sensationslust maßgeblich beigetragen.   

Ich schließe mit einem Hinweis auf Ihren Ehrenkodex (2.4-2.6):

„2.4. Sobald einer Redaktion zur Kenntnis gelangt, dass sie eine falsche Sachverhaltsdarstellung veröffentlicht hat, entspricht eine freiwillige Richtigstellung dem journalistischen Selbstverständnis und Anstand.

2.5. Wenn zu einem Bericht von Leserseite eine begründete Richtigstellung einlangt, soll diese so weitgehend und so rasch wie möglich veröffentlicht werden.

2.6. Wenn in einer von einem Medium behandelten Angelegenheit eine wichtige richterliche oder behördliche Entscheidung ergeht oder auf anderem Weg wesentliche neue Gesichtspunkte auftauchen, soll darüber angemessen berichtet werden.“

In diesem Sinne bitte ich Sie um zeitnahe Veröffentlichung dieses Briefs.

Mit freundlichen Grüßen,

Univ.-Prof. a.D. Dr. Andreas Sönnichsen

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