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Liste Wahlärzte-Wien

Nachricht von der Pressestelle Verein Kooperative Spitals- und Wahlärzte Wien, Eva Nahrgang

Wien, 27. Jänner 2022 – Alle fünf Jahre gibt es die Möglichkeit unsere Standesführung neu zu wählen. Am 19. März 2022 ist es wieder so weit.
Die Liste der Wiener WahlärztInnen hat es sich zum Ziel gesetzt, fortführend die Anliegen der rund 5000 Wiener KollegInnen mit Wahlarztpraxen zu vertreten.
Da wir stetig wachsen und versorgungsrelevant wurden, brauchen wir gerade jetzt den Zusammenhalt und eine starke Vertretung!

Stärken Sie jetzt die Liste der Wiener WahlärztInnen für die kommende Ärztekammerwahl mit Ihrer Unterstützungserklärung. Das Formular samt Ausfüllhilfe finden Sie im Anhang zum Download.
Unser nächstes Treffen findet am 2. Februar 2022 um 20.00 Uhr, in der Garnisongasse 10, 1090 Wien statt, dazu sind Sie herzlich eingeladen.
Was wir bisher erreicht haben:

  • Durch die Besetzung des Wahlarztreferats konnten umfassende persönliche Beratungen durchgeführt werden.
  • Die Psychotherapie bleibt nach Absolvierung des Psy-III Diploms in ärztlicher Hand.
  • Schaffung des Bewusstseins in der Kammer, dass palliativmedizinische Betreuung auch von WahlärztInnen durchgeführt wird.
  • Bewertungen im Internet können für Wahlarztordinationen existenzgefährdend sein: in der Arbeitsgruppe Praxisplan wurde ein faires, nachvollziehbares Bewertungssystem aufgebaut.
  • WahlärztInnen können weiterhin ohne Computer und digitaler Anbindung arbeiten.
  • Modernisierung des Leistungskatalogs unter Ausweitung der Gesprächsmedizin:
    • mit Angehörigen, Pflegepersonen und in Teamgesprächen

Was wir nur mit Ihrer Unterstützung erwirken und umsetzen können:

  • Die Entscheidungsfreiheit unserer Tätigkeit muss gewahrt bleiben – wir wehren uns gegen jeden politischen Übergriff und fordern die strikte Trennung von Medizin und Parteipolitik. Die Kammer muss wieder die Autonomie des übertragenden Wirkungsbereichs zurückgewinnen (Qualitätsmanagement, Ausbildung). Wir sind ein freier, unabhängiger Beruf.
  • Dringende Bedarfsumfrage an Serviceangeboten. Die Ausweitung dieser muss sich an den Bedürfnissen der Kammermitglieder orientieren. Die Finanzierung muss transparent sein, speziell was speziell die Auslagerung von Leistungen betrifft: Ärztefunkdienst, Equip4Ordi.
  • Reduktion der bezahlten Referate, welche sich in dieser Funktionsperiode explosionsartig vermehrten. Nur Reden ohne Umsetzung ist Ressourcenverschwendung.
  • Wir stehen für sparsamen und transparenten Umgang mit Kammergeldern.
  • Engere Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften in Erarbeitung von Leitlinien.
  • Wir fordern die Implementierung eines honorierten, ärztlichen Case-Managements: Leitlinien werden rasch zu Leidlinien bei multimorbiden Patienten.
  • In der zweimal jährlich stattfindenden Vollversammlung treffen alle (derzeit 90) Kammerräte zusammen, um ihre Anträge zu stellen. Um der allgemeinen Forderung nach mehr Transparenz gerecht zu werden, soll die wahrheitsgetreue Abschrift öffentlich gemacht werden.
  • Einführung des Facharztes für Allgemeinmedizin.
  • Stärkung der Komplementärmedizin – sie muss in ärztlicher Hand bleiben.
  • Psychoneuroimmunologie als Pflichtfach.
  • Resilienz- und Achtsamkeits-Training zur Stärkung des Selbstwertes, kritischem Denken und Übernahme von Eigenverantwortung.
  • Ausweitung der Gesprächsmedizin mit entsprechender Vergütung.
  • Bezahlte Ausbildung von LehrpraktikantInnen für die Wahlarztordination.
  • Praxisnahe Ausbildung der TurnusärztInnen und Abschaffung der kostenpflichtigen postpromotiellen Ausbildung.
  • Vernetzung der Pflege im niedergelassenen Bereich unter Einschluss der Wahlärzte mit Abrechnungsmöglichkeit.
  • Einbindung in den strukturellen Ausbau im niedergelassenen palliativmedizinischen Bereich mit Abrechnungsmöglichkeit.
  • Durch das Erwachsenenschutzgesetz (früher Sachwalterschaft) werden Wahlärzte zunehmend vor Gericht geladen, um ihre Therapieempfehlungen zu rechtfertigen. Die Kammer muss hierfür rechtlichen Beistand leisten.
  • Kostenlose, aprobierte Schulungen zum richtigen Umgang mit dem Sterbeverfügungsgesetz und Erwachsenengesetz.
  • Forderung staatlicher, unabhängiger Finanzierung von Studien und Transparenz potentieller Interessenskonflikten von beratenden Experten.
  • Implementierung einer post-vac Ambulanz, um Patienten mit Impfnebenwirkungen eine kompetente Anlaufstelle zur Verfügung stellen zu können.
  • Solange sich Daten und Expertenmeinungen laufend ändern („Fahren auf Sicht“) halten wir einen zwanghaften Eingriff in die körperliche Integrität für problematisch und treten für eine freie Impfentscheidung ein.
  • Stärkung des niedergelassenen Bereichs durch Strukturaufbau von mobilen Teams, die Patienten zuhause in der Quarantäne betreuen -> „Early Treatment“. 1450 erwies sich als Debakel.
  • Parkpickerl für alle Bezirke.
  • Beibehaltung des Wohlfahrtsfonds unter strenger Kontrolle.

Haben Sie weitere Anregungen und/oder Fragen, bitte schreiben oder bringen Sie sich persönlich ein!
Bitte retournieren Sie die Unterstützungserklärung bis spätestens 9. Februar 2022 per Mail an office@wahlaerzte-wien.at oder
per Post
An c/o Univ. Prof. Dr. Renate Heinz
Linzerstraße 222/11
1140 Wien

Wichtig – Unterstützungserklärung

Von einer wahlberechtigten Person kann nur eine Unterstützungserklärung abgegeben werden, widrigenfalls alle von dieser wahlberechtigten Person abgegebenen Unterstützungserklärungen vom (von der) Vorsitzenden der Wahlkommission als ungültig auszuscheiden sind. Darüber hinaus ist eine Unterstützungserklärung ungültig, wenn die eigenhändige Unterschrift der unterstützenden Person fehlt oder die unterstützende Person nicht über die erforderliche Wahlberechtigung verfügt.

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