COVID-19-Schulverordnung

Der Gesetzgeber will SchuldirektorInnen Verantwortung übertragen, die diese lieber nicht übernehmen sollten – offener Brief an Österreichs Schuldirektionen

Sehr geehrte Frau Direktor,
sehr geehrter Herr Direktor,

die neue COVID-19-Schulverordnung ermächtigt Sie – vordergründig – dazu, nach eigenem Ermessen Maßnahmen in Ihrer Schule anzuordnen. Das bringt Sie in eine schwierige Lage. Denn Sie sollen nun Entscheidungen treffen, die weit außerhalb Ihrer fachlichen Urteilskraft liegen. Eigentlich schon Grund genug, nicht zu akzeptieren, dass diese Verantwortung nun auf Sie abgewälzt werden soll.

Doch es gibt noch einen weiteren Grund, auf den wir Sie dringend aufmerksam machen möchten. Sobald Sie nämlich das Tragen von Masken oder eine zeitlich begrenzte Testpflicht an Ihrer Schule anordnen, tragen Sie persönlich die gesamte Verantwortung dafür. Auch dann, wenn Sie einer Empfehlung der Bildungsdirektion folgen! Sie müssen also Ihre Entscheidung im Fall einer Maßnahmenbeschwerde oder eines Antrags auf Normenkontrolle beim VfGH persönlich folgendermaßen verteidigen können:

1. Sie müssen die epidemiologische Lage fachlich beurteilen und begründen, warum Sie zu dieser Maßnahme gegriffen haben (und zwar mit eindeutigen Nachweisen für deren Nutzen).

Hinweis: Diese Nachweise gibt es nicht. Es gibt allerdings Studien, die nahelegen, dass Masken und Tests (in Schulen) keinen positiven Einfluss auf das Infektionsgeschehen haben. Zusätzlich hat das Testen von Gesunden und Symptomlosen aus epidemiologischer Sicht keinen Sinn (und hatte das auch nie). Es widerspricht nicht nur der medizinischen Logik, sondern produziert auch eine große Menge an falsch negativen und falsch positiven Ergebnissen.

2. Sie müssen ausschließen können, dass die von Ihnen verhängten Maßnahmen einen gesundheitlichen Schaden bei den SchülerInnen anrichten (wiederum mit eindeutigen Nachweisen für deren Unschädlichkeit).

Hinweis: Auch diese Nachweise gibt es nicht. Umgekehrt weisen aber mehr als 250 internationale Studien darauf hin, dass das Maskentragen körperliche, psychische und soziale Schäden verursachen kann (https://www.gesundheit-oesterreich.at/evidenz/masken/).

3. Falls Sie das Tragen von FFP2-Masken anordnen, müssen Sie sicherstellen, dass die SchülerInnen ausreichend lange Maskenpausen haben und deren Einhaltung auch kontrollieren.

Können Sie diese Nachweise nicht bringen, gilt Ihre Entscheidung möglicherweise als willkürliche Grundrechtseinschränkung und kann als solche auch gerichtlich eingeklagt werden. Die vollständige rechtliche Einschätzung der Anwälte für Aufklärung finden Sie auf http://www.afa-zone.at/allgemein/schulleiterinnen-als-gesundheitsbehoerden-unbegruendete-massnahmen-in-schulen/

Was ist die Lösung?

Die Kinder und Jugendlichen haben in den letzten zweieinhalb Jahren genug gelitten. Was sie jetzt dringend brauchen, ist eine endgültige Abkehr vom Katastrophenmodus und eine Rückkehr zur angstfreien Normalität. Aus ärztlicher Sicht empfehlen wir Ihnen daher, zur einfachsten und sinnvollsten Lösung zurückzukehren: Wer Symptome hat, bleibt zu Hause. Das hat sich in der Medizin schon immer bewährt und gilt auch für das Coronavirus.

Mit freundlichen Grüßen

Die Wissenschaftliche Initiative
Gesundheit für Österreich